10 Jahre Garantie
Freiwillige Herstellergarantie der Elektronik Point GmbH für KFZ-Carbon-Sitzheizungen
Die Elektronik Point GmbH, Bahnhofstr. 11, 92360 Mühlhausen, Deutschland, gewährt auf ihre Carbon Sitzheizmatten eine freiwillige Herstellergarantie von 10 Jahren ab dem Kaufdatum. Diese Garantie gilt ausschließlich für die Carbon Matten, die unter dem Sitzbezug verbaut sind, und deckt keine Schäden an Steuerungen, Schaltungen oder Verkabelungen.
1. Garantieumfang
Im Garantiefall wird die Elektronik Point GmbH die betroffene Carbon Heizmatte kostenfrei durch ein gleichwertiges Ersatzprodukt ersetzen. Die Garantie umfasst ausschließlich Defekte, die auf Material- oder Produktionsfehlern beruhen.
2. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie
Um von der Garantie Gebrauch zu machen, muss der Käufer den Nachweis einer fachgerechten Installation durch eine zertifizierte Werkstatt vorlegen. Dieser Nachweis ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Sitzheizung korrekt eingebaut wurde.
3. Ausschlüsse
Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, nicht fachgerechte Montage oder Fehler an der Steuerung, Schaltung und Verkabelung entstehen. Darüber hinaus ist die Garantie auf die Carbon Heizmatten selbst begrenzt und umfasst keine anderen Teile des Systems, wie z. B. Steuergeräte oder Verkabelungen.
4. Garantieabwicklung
Die Garantieabwicklung erfolgt direkt online über unsere Website www.kfz-sitzheizung.de. Hier können Käufer den Garantiefall melden und alle erforderlichen Informationen bereitstellen.
5. Gültigkeit der Garantie
Diese Garantie ist gültig in allen EU-Ländern und beginnt mit dem Kaufdatum der Carbon Sitzheizung. Der Kaufbeleg oder eine entsprechende Rechnung muss bei der Inanspruchnahme der Garantie vorgelegt werden.
6. Garantiefrist
Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre ab Kaufdatum. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Garantieleistungen.
7. Weitere Bestimmungen
Es besteht keine Möglichkeit, die Garantie zu verlängern oder zusätzliche Ansprüche über die oben genannten Bestimmungen hinaus geltend zu machen.